



Die Anwaltssozietät Castillo & González ist stets bemüht, ihren Mandanten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein. Die anfallenden Kosten haben wir im folgenden für Sie zusammengestellt:

Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die
außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten,
für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu
treffen.
Die Kosten für ein Erstberatungsgespräch teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage
mit.
Sollen wir darüberhinaus weitere außergerichtliche Beratungstätigkeiten, wie
etwa die Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Rechtslage, für Sie übernehmen,
teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage unser Stundenhonorar mit. Ihr Vorteil hierbei:
Sie erhalten von uns eine minutengenaue Abrechnung, auf der Sie jede unserer Tätigkeiten
genau nachvollziehen können.
Selbstverständlich weisen wir Sie auch bei anderen als
Beratungstätigkeiten auf die Möglichkeit eines Stundenhonorares hin, wenn wir dies
für empfehlenswert halten.
In den übrigen Fällen rechnen wir unsere Gebühren jedoch nach den Gebührentatbeständen
des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind
regelmäßig streitwertabhängig.
