




Rechtsanwalt. Gründungssozius. Spanischer Staatsbürger. In Deutschland geboren und
zweisprachig aufgewachsen. 1997 Abitur in Olpe, Deutschland. 1997 bis 1999 Studium
der Rechtswissenschaften in Marburg. 1999 bis 2004 Studium der Rechtswissenschaften
in Münster. 2004 erstes juristisches Staatsexamen in Hamm, Vorbereitungsdienst im
OLG-Bezirk Hamm, 2007 zweites juristisches Staatsexamen in Düsseldorf. Dezember 2007
bis November 2008 Tätigkeit als Referendar und später als Rechtsassessor in einer
deutsch-spanischen Anwaltskanzlei mit Sitz in Deutschland und Palma de Mallorca (Spanien)
Seit
Dezember 2007: Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oldenburg
deutsch-spanisches Recht
deutsch spanisches Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht
spanisches
Immobilienrecht
Wirtschaftsrecht (spanisches Handels- u. Gesellschaftsrecht)
spanisches
Arbeitsrecht
Mein Name ist Miguel Castillo Muñoz und ich bin Spanier. Meine Wurzel liegen in Granada
bzw. Almeria. Ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen und daher zweisprachig.
Nach erfolgreichem Studium in Marburg und Münster und Referendariat in Münster arbeitete
ich zunächst in einer deutsch-spanischen Anwaltskanzlei in Osnabrück / Palma de Mallorca.
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und ist das deutsch-spanische Recht
auf dem Gebiet des deutsch-spanischen Rechtsverkehrs. Zu den Aufgaben eines deutsch
spanischen Anwaltes gehört die Betreuung von spanischen sowie deutschen Mandanten.
Ich bin Sozius der Anwaltssozietät Castillo & González, die aus deutschen und spanischen
Anwälten besteht. Diese sind sowohl in Spanien wie auch in Deutschland vor sämtlichen
Gerichten zugelassen und können daher die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten
in beiden Ländern vertreten. Die Kanzlei leistet Ihre Rechtsberatung insbesondere
auf den Gebieten des Internationalen Privatrechts, des Familien- und Erbrechts, des
Transport- und Speditionsrechts, des Reise- und Tourismusrechts sowie des Handels-
und Wirtschaftsrechts. Wir sind Mitglieder in mehreren internationalen Vereinigungen.
Spezielles Augenmerk verdient das Immobilienrecht, insbesondere bei der Abwicklung
und dem Kauf von spanischen Immobilien, wie auch der steuerrechtlichen Behandlung.
In deutschen-spanischen erbrechtlichen Angelegenheiten begleiten wir unsere Mandanten
von der Erstberatung, über die Nachlassabwicklung bis zur steuerlichen Beratung umfangreich
und zweisprachig.
Im Bereich des Handels- und Wirtschaftsrechts beraten wir unsere
Mandanten im Bereich der Firmengründung und –verlegung in Spanien, bei dem Erwerb
oder Verkauf von spanischen Firmen, wie auch bei der steuerrechtlichen Abwicklung.
Hierbei arbeiten wir eng mit spanischen Steuerberatern zusammen. Im Bereich des
Transport- und Speditionsrechts, gleich ob Land-, Luft-, Seetransporte oder auch
kombinierte Verkehre, ebenso in Fragen betreffend Lagerhaltung und -bewirtschaftung,
national wie grenzüberschreitend, stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen wegen Transportschäden, zum
Beispiel durch Beschädigung, Verlust oder Teilverlust, unterstützen wir Sie ebenso
wie in sonstigen, mit dem Logistikrecht zusammenhängenden Fragen, wie etwa dem Zoll-
oder Außensteuerrecht.
Im Bereich des Reise- und Tourismusrecht unterstützen wir
sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Reiseveranstalter wegen Reisemängeln
und zwar national wie auch international.
Im Übrigen stehen uns ein weit gefächertes
Team an Kooperationspartner in Deutschland, Spanien, Polen und Portugal zur Verfügung,
wie z.B. gerichtlich zugelassenen Sachverständige und Gutachter, Ingenieuren und
Übersetzern.