



Die Kanarischen Inseln erhalten aufgrund ihrer abgelegenen Lage eine steuerrechtliche Sonderbehandlung. Körperschaftssteuer von 1 bis 5 %. Umsatzsteuer von ca. 4,5 %. Um in den Genuss dieser Steuervorteile zu kommen, kann man die Neugründung als sog. ZEC-Unternehmen registrieren lassen. Voraussetzungen hierfür sind:Es muss sich um eine Neugründung handeln Mindestens einer zur Geschäftsführung Berechtigter muss seinen Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln haben Mindestens 100.000 € Investition in Anlagevermögen Innerhalb von 6 Monaten müssen mindestens 5 Arbeitsplätze geschaffen werden Einschreibung ins Register bis spätestens 31.12.2006
