



Beratung im deutsch spanischen Erbschaftssteuerrecht, Schenkungssteuerrecht, bei
Schenkungssteuer, Erbschaft, Nachlass, Erben, Erbrecht, Nachlassgestaltungen wie
Testamenten, sowie bei der Nachlassabwicklung in Spanien.
Es gibt kaum ein anderes
Rechtsgebiet, das den Bürger finanziell so stark belastet wie das Erbschafts- und
Schenkungssteuerrecht. Durch kluge und vorausschauende Planung und Gestaltung des
Nachlasses zu Lebzeiten lassen sich erstaunliche Einsparergebnisse erzielen.Aber
auch nach dem Eintritt der Erbschaft lassen sich durch kluge Beratung Fehler, die
zu größeren finanziellen Schäden führen können vermeiden.
Im Bereich des deutsch-spanischen
Rechts gilt:Zwischen Deutschland und Spanien gibt es auf dem Gebiet des Erb- und
Schekungsrechts kein Abkommen zur Vermeidung der doppelten Besteuerung (kurz: Doppelbesteuerungsabkommen).
Dies hat z.B. zur Folge, dass die Erben bzw. Beschenkten eines Deutschen mit Immobilienbesitz
in Spanien sowohl in Deutschland als auch in Spanien Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer
zu zahlen haben.
Durch kluge und vorausschauende Nachlassgestaltungen können unnötige
Besteuerungen vermindert, wenn nicht vermieden werden.
U N S E R E L E I S T U N G
Richtet sich bei der Erbschaft eines deutschen Staatsangehörigen das materielle Erbrecht,
also das wie und ob einer Nachlassübertragung noch nach deutschen Recht. (z.B. deutsche
gesetzliche Erbfolge, deutsches Testament nach deutschem Recht, deutsches Pflichtteilrecht
usw) gilt dies nicht uneingeschränkt auch für das Steuerrecht. So ist ein Deutscher
mit Immobilienbesitz in Spanien in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und bezogen
auf seine Immobilie in Spanien beschränkt steuerpflichtig.
Wir begleiten und beraten
Sie schon im Vorfeld einer Erbschaft, um durch kluge und vorausschauende Planung
und Gestaltung des Nachlasses die Besteuerung Ihres Vermögens zu mindern.
Im Bereich
des spanischen Rechts begleiten wir Sie bei der Abgabe der notwendigen Steuererklärungen
und bereiten diese selbstverständlich vor.
Wir prüfen Ihre Angelegenheit darauf, ob
durch rechtlich zugelassene Gestaltungen Steuereinsparungen möglich sind.
Hier arbeiten
wir mit erprobten Steuersparmodellen, um bestmöglichst die Steuerlast zu mindern.
Zwischen Deutschland und Spanien gibt es auf dem Gebiet des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts
kein Abkommen zur Vermeidung der doppelten Besteuerung (kurz: Doppelbesteuerungsabkommen).
Dies hat z.B. zur Folge, dass die Erben bzw. Beschenkten eines Deutschen mit Immobilienbesitz
in Spanien sowohl in Deutschland als auch in Spanien Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer
zu zahlen haben.
Durch kluge und vorausschauende Nachlassgestaltungen können unnötige
Besteuerungen vermindert, wenn nicht vermieden werden.
