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Nuestro despacho asesora y representa a nuestros clientes en una amplia variadad de sectores o áreas legales, así si se trata de una empresa española con distintas sedes, sucursales o filiales en cualquier parte de Alemania, se le puede asesorar, representar sus intereses y tutelar sus derechos.
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Deutsche Rechtsanwälte und spanische Abogados vereint in einer deutsch spanischen Kanzlei, beraten und vertreten Sie bei Scheidungen in Spanien, Sorgerecht und Zugewinnausgleich. Hierbei treten wir vor spanischen und deutschen Gerichten auf.
Das Ehe-
Sie leben bzw. lebten mit Ihrem Partner in Spanien, auf Mallorca, in Madrid, in Barcelona, Alicante, Malaga oder auf den Canaren und wollen sich scheiden lassen bzw. die Scheidung ist von Ihrem Partner eingereicht worden, wollen das Besuchsrecht oder Sorgerecht für Ihre Kinder regeln, den Zugewinnausgleich beanspruchen, Unterhalt einfordern und klageweise geltend machen?
Als deutsch/spanische Rechtsanwälte und Abogados haben Sie in uns den richtigen Ansprechpartner gefunden.
Spanisches
Familienrecht
Ehe ("matrimonio") im spanischen Recht ist die Verbindung von Mann und Frau. Seit 2005 gelten die Voraussetzungen und Wirkungen des spanischen Eherechts auch für Verbindungen zwischen Personen gleichen Geschlechts (Ley 13/2005 vom 1. Juli).
Die Eheschließung kann wie in Deutschland zivilrechtlich (vor einem Richter, Bürgermeister, Beamten) aber auch kirchlich mit zivilrechtlicher Wirkung geschlossen werden. Die volle rechtliche Wirksamkeit erlangt die Eheschließung mit der Eintragung in das Zivilregister =Registro Civil).
Gesetzlicher Güterstand im spanischen Recht ist die "Sociedad de Gananciales", die nicht mit der deutschen Zugewinngemeinschaft verwechselt werden darf. Denn im Gegensatz zum deutschen Recht, wonach eine Zugewinngemeinschaft eine Gütertrennung während der Ehe mit etwaigem Zugewinnausgleich bei Beendigung (Scheidung, Tod), handelt es sich bei dem spanischen Güterstand um eine echte Gemeinschaft, in das Vermögen der Ehegatten nach Eheschließung Gesamthandseigentum ist. Persönliches Vermögen der Ehegatten ist demnach nur solches, welches sie vor der Eheschließung erworben haben sowie das nach Eheschließung durch Erbschaft oder Schenkung.
Während der Ehe kann jeder Ehegatte frei über sein Ehevermögen verfügen mit Ausnahme von Immobilien und der Veräußerung von Geschäftslokalen. Hier ist die Unterschrift von beiden Ehegatten notwendig.
Deutsche Ehegatten, die Grundstücke oder sonstige Immobilien in Spanien erwerben oder verkaufen wollen, sollten bei der notariellen Beurkundung daher stets auf die genaue Bezeichnung ihres Güterstandes ins spanische achten. Zugewinngemeinschaft sollte daher nie mit "sociedad gananciales" übersetzt werden, sondern richtigerweise mit "regimen matrimonial de separación de bienes con participación en las ganancias".
Daneben können in Spanien durch Ehevertrag andere Güterstände vereinbart werden.
Fortsetzung folgt......
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Kauf / Verkauf, Schenkung, Vermietung,
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Firmengründung, S.L., S.A., span. GmbH, AG
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Letzte Aktualisierung: 10.04.2019 23:48:33
Aktuelle Zeit: 23:51:31
DÜSSELDORF
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